Anbieter: Nico Foundas, freiberuflicher Softwareentwickler
Adresse & E-Mail: Main-Neckar-Bahn-Str. 23, 68229 Mannheim, nico@foundas.de
Stand: 03.10.2025
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Nico Foundas, freiberuflicher Softwareentwickler (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen:
- Softwareentwicklung (Business-Anwendungen)
- Erstellung und Gestaltung von Webseiten
- Hosting-Dienstleistungen
- Beratung zu Code-Architektur, Webstruktur und Design
- Wartung, Updates und Support.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder per E-Mail annimmt.
- Eine gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis nach dem vereinbarten Stundensatz.
- Bei Festpreisprojekten sind 50 % der Vergütung zu Projektbeginn fällig, die restlichen 50 % nach Abnahme.
- Bei Stundenabrechnung erfolgt die Abrechnung monatlich zum Monatsende. Auf Wunsch kann eine Abrechnung auch zum Monatsanfang und zur Monatsmitte erfolgen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.
- Eine Übertragung sämtlicher ausschließlicher Nutzungsrechte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten und Projekte als Referenz im Rahmen seines Portfolios zu nennen und darzustellen.
- Verlangt der Auftraggeber, dass das Projekt nicht als Referenz genutzt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierfür einen Aufpreis von 10 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Abnahme
- Nach Fertigstellung übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Arbeitsergebnisse zur Abnahme.
- Der Auftraggeber prüft die Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder Mängelanzeige, gelten die Leistungen als abgenommen.
- Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber die vertragsgemäße Erfüllung.
8. Gewährleistung und Nachbesserung
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
- Bei Festpreisprojekten behebt der Auftragnehmer Fehler (Bugs), die auf seine Arbeit zurückzuführen sind, kostenfrei, wenn diese innerhalb von 1 Monat nach Abnahme angezeigt werden.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
9. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
11. Einsatz von Dritten
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Mitarbeiter oder externe Subunternehmer einzusetzen.
12. Support, Wartung und Updates
- Leistungen außerhalb des ursprünglichen Projektumfangs (z. B. Wartung, Updates, Support) werden gesondert nach Stundenaufwand abgerechnet.
- Ein Anspruch auf Wartung oder Support besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14. Verbraucher (B2C-Geschäfte)
- Soweit der Auftragnehmer Leistungen gegenüber Verbrauchern erbringt, gelten zusätzlich die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere das Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
- Der Auftragnehmer wird Verbraucher über das Widerrufsrecht gesondert informieren.
15. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.